Zweckwidmung des Kirchenbeitrags

Es besteht die Möglichkeit, die Hälfte des eigenen Kirchenbeitrages einer diözesanen Spendenorganisation zu widmen. Diese Widmung ist immer für 3 Jahre gültig und kann anschließend erneuert werden. Durch diese Widmung ändert sich nichts an der Höhe des Kirchenbeitrags. Weiterhin zahlt man den gesamten Kirchenbeitrag auf das Kirchenbeitragskonto ein. Die Diözese überweist anschließend 50 Prozent des Beitrags an die von Ihnen gewünschte Institution. Die Vereinbarung der Widmung ist erst wirksam, wenn das Formular (siehe unten als Download) unterschrieben an die Beitragsservicestelle Kirchenbeitrag (Ing.-Etzel-Str. 1, 6020) gesendet bzw. dort abgeben wird.

Natürlich würde ich mich sehr freuen, wenn Ihr diese Widmung zugunsten der Päpstlichen Missionswerken (MISSIO) vornehmt und dadurch sowohl unsere Missionare und Missionarinnen als auch die Ärmsten der Armen in den Ländern der Dritten Welt unterstützt. (Bitte am Formular Kästchen MISSIO ankreuzen - Danke!!)

Pfr. Johannes Laichner, Diözesandirektor der Päpstlichen Missionswerke

 

LINK ZUM WIDMUNGSFORMULAR 

(bitte anklicken und ausdrucken)

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